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Ratgeber · Outdoor-Küche

Gasgeruch am Wohnwagen: Was du sofort tun musst

Gasgeruch im Wohnwagen oder Wohnmobil? Die richtige Reihenfolge in den ersten Minuten, wie du das Leck sicher findest – und wann nur der Fachbetrieb ran darf.

Es ist dieser eine Moment, in dem der Abend kippt: Du öffnest die Tür des Wohnwagens und riechst es sofort – diesen stechenden Geruch, den man einmal wahrnimmt und nie wieder vergisst. Flüssiggas selbst ist geruchlos; der Geruch wird gezielt beigemischt, damit schon kleinste Undichtigkeiten auffallen. Genau deshalb ist er ein Warnsignal, das man ernst nimmt – und keines, das man „später mal anschaut“. Die folgenden Schritte sind bewusst als Reihenfolge geschrieben, weil hier die Reihenfolge über die Sicherheit entscheidet.

Die ersten Minuten: diese Reihenfolge einhalten

  1. Keine Zündquelle betätigen. Das ist der wichtigste Punkt und der, gegen den am häufigsten verstoßen wird. Kein Lichtschalter, keine Innenbeleuchtung, kein Handy im Fahrzeug, keine Zündung, kein Rauchen. Jeder elektrische Schalter kann einen Funken erzeugen – beim Einschalten genauso wie beim Ausschalten.
  2. Flaschenventil schließen. Das Hauptabsperrventil an der Gasflasche zudrehen, bei mehreren Flaschen alle. Damit stoppt der Nachschub, egal wo das Leck sitzt.
  3. Weit öffnen und lüften. Türen und Fenster ganz auf, für Durchzug sorgen. Propan und Butan sind schwerer als Luft und sammeln sich unten: in Bodenwannen, im Doppelboden, im Gaskasten, in Fußräumen. Lüfte deshalb bodennah und öffne, was sich unten öffnen lässt.
  4. Bei starkem Geruch: raus. Fahrzeug verlassen, Nachbarn auf dem Platz warnen, Abstand halten und aus sicherer Entfernung die 112 wählen – nicht im oder direkt am Fahrzeug telefonieren.
  5. Anlage nicht wieder in Betrieb nehmen, bevor die Ursache gefunden und behoben ist.

Eine Verwechslung, die immer wieder vorkommt: Gasgeruch ist nicht dasselbe wie Kohlenmonoxid. CO entsteht bei unvollständiger Verbrennung, ist geruchlos und wird von einem Gaswarner für Propan nicht zwangsläufig erkannt. Beides braucht eigene Melder.

Schnell-Diagnose: wo das Leck meistens sitzt

Ist der Geruch nur schwach und die Anlage drucklos, lassen sich die typischen Stellen eingrenzen. Alles, was fest installiert ist, gehört danach trotzdem in Fachhände.

Symptom Wahrscheinliche Ursache Was zu tun ist
Geruch am Gaskasten, kurz nach dem Flaschenwechsel Überwurfmutter nicht dicht, Dichtung fehlt oder ist verhärtet Ventil schließen, Anschluss prüfen, Dichtung erneuern lassen
Geruch nur bei geöffnetem Ventil, verschwindet beim Schließen Undichtigkeit hinter dem Ventil – Regler, Schlauch oder Verschraubung Ventil geschlossen lassen, Verbindungen abseifen, Fachbetrieb
Geruch am Schlauch, Schlauch rissig oder hart Alterung des Gasschlauchs Anlage stilllegen, Schlauch fachgerecht tauschen lassen
Geruch am Gerät (Kocher, Heizung, Kühlschrank) Undichte Anschlussverschraubung oder defektes Bauteil Gerät nicht nutzen, Anschluss prüfen lassen
Kurzer Geruch beim Anzünden, danach weg Unverbranntes Gas beim Zünden – meist unkritisch Zündverhalten beobachten; bleibt es, Düse und Gerät prüfen lassen
Geruch ohne erkennbare Quelle, immer wiederkehrend Leck an fest verlegter Leitung Anlage stilllegen, ausschließlich Fachbetrieb

Leck sicher suchen – und was du niemals tun darfst

Die einzige für Laien zulässige Methode ist die Schaumprobe: Lecksuchspray oder eine milde Seifenlauge auf die Verbindungsstellen auftragen und bei geöffnetem Ventil beobachten. Wo Gas austritt, bilden sich feine, wachsende Blasen. Danach das Ventil sofort wieder schließen.

Niemals mit einer offenen Flamme suchen. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern der klassische schwere Unfall an Campinganlagen. Ebenso wenig gehören Feuerzeug, Kerze oder glimmende Zigarette in die Nähe der Prüfstelle.

Sinnvoll abzusuchen sind: Flaschenanschluss und Überwurfmutter, Druckregler samt Anschlüssen, beide Schlauchenden und die Schlauchschellen, sichtbare Verschraubungen sowie die Anschlüsse an Kocher, Heizung und Kühlschrank.

Was du selbst darfst – und was nicht

Die Grenze verläuft klar: Flaschenwechsel und das Schließen von Ventilen sind Nutzerarbeiten. Alles an der fest installierten Anlage ist es nicht.

  • Selbst erlaubt: Flasche tauschen, Ventile schließen, Schaumprobe an zugänglichen Verbindungen, Lüftungsöffnungen des Gaskastens frei halten.
  • Fachbetrieb: Druckregler tauschen, Schläuche und Leitungen erneuern, Verschraubungen an fest verlegten Leitungen, jede Reparatur nach einem gefundenen Leck.

Ein selbst nachgezogener Anschluss kann eine Dichtung endgültig zerstören und aus einer kleinen Undichtigkeit eine große machen. Im Zweifel gilt: Ventil zu, Fahrzeug lüften, Termin machen.

Vorbeugen: die Gasprüfung ist wieder Pflicht

Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 eine eigenständige gesetzliche Pflicht nach § 60 StVZO. Sie wurde aus der Hauptuntersuchung herausgelöst und ist damit nicht mehr automatisch Teil des TÜV-Termins – wer nur auf die HU schaut, übersieht sie. Das Intervall beträgt 24 Monate, und die Verantwortung liegt beim Halter.

Geprüft werden dabei unter anderem Gaskasten, Leitungen und Anschlüsse, Druckregler, Absperreinrichtungen, die Dichtheit der Anlage sowie die Befestigung der Flaschen.

Dazu kommen drei Gewohnheiten, die im Alltag den Unterschied machen:

  • Ventil schließen, wenn die Anlage nicht gebraucht wird – besonders über Nacht und vor jeder Fahrt.
  • Schlauchalter im Blick behalten. Gasschläuche altern auch ungenutzt; maßgeblich sind das aufgedruckte Datum und die Herstellervorgabe. Sichtbare Risse oder harte Stellen sind ein sofortiges Wechselsignal.
  • Gaswarner bodennah montieren. Weil Propan schwerer als Luft ist, gehört der Melder nach unten – ein Melder unter der Decke hilft hier nicht.

Kurz gefasst

Gasgeruch ist ein Signal, kein Ärgernis. Wer die Reihenfolge einhält – keine Zündquelle, Ventil zu, lüften, im Zweifel raus und 112 – hat das Wesentliche richtig gemacht. Die Lecksuche erfolgt mit Schaum, niemals mit Flamme. Und alles, was fest verbaut ist, gehört in die Hände eines Fachbetriebs, der die Anlage anschließend nach G 607 freigibt.

Häufige Fragen

Wonach riecht austretendes Campinggas eigentlich?
Propan und Butan sind von Natur aus geruchlos. Damit Undichtigkeiten auffallen, wird ein stark riechender Duftstoff beigemischt – der typische stechende, oft als faulig beschriebene Geruch. Schon sehr kleine Mengen sind wahrnehmbar, lange bevor eine gefährliche Konzentration erreicht ist. Der Geruch ist damit ein nützliches Frühwarnsignal – aber immer ein Grund zum Handeln.
Darf ich bei Gasgeruch das Licht einschalten oder mein Handy benutzen?
Nein. Jeder elektrische Schalter kann einen Funken erzeugen – beim Einschalten genauso wie beim Ausschalten. Das gilt für Innenbeleuchtung, Lüfter, Zündung und auch fürs Handy im Fahrzeug. Lass alles unberührt, schließe das Flaschenventil, öffne Türen und Fenster und telefoniere erst mit deutlichem Abstand zum Fahrzeug.
Wo sammelt sich ausgetretenes Gas im Wohnwagen?
Propan und Butan sind schwerer als Luft und sinken nach unten. Sie sammeln sich in Bodenwannen, im Doppelboden, in Fußräumen, unter Sitzbänken und im Gaskasten. Beim Lüften bringt es daher wenig, nur ein Dachfenster zu öffnen – wichtig ist bodennaher Durchzug. Aus demselben Grund gehört ein Gaswarner nach unten und nicht an die Decke.
Wie finde ich ein Gasleck, ohne mich zu gefährden?
Mit Lecksuchspray oder milder Seifenlauge auf den Verbindungsstellen: Tritt Gas aus, bilden sich feine, wachsende Blasen. Prüfe Flaschenanschluss, Überwurfmutter, Regler, beide Schlauchenden und die Geräteanschlüsse, und schließe das Ventil danach sofort wieder. Eine offene Flamme zur Lecksuche ist lebensgefährlich und niemals zulässig.
Muss ich die Gasprüfung machen lassen, obwohl der TÜV noch nicht fällig ist?
Ja. Die Gasprüfung nach DVGW G 607 ist seit dem 19. Juni 2025 eine eigenständige Pflicht nach § 60 StVZO und nicht mehr an die Hauptuntersuchung gekoppelt. Sie ist alle 24 Monate fällig, unabhängig vom TÜV-Termin, und die Verantwortung liegt beim Halter. Geprüft werden unter anderem Gaskasten, Leitungen, Regler, Absperreinrichtungen, Dichtheit und die Befestigung der Flaschen.

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Stand: Juli 2026