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campklar.de

Transparenz

KI-Transparenz

Wo auf campklar.de künstliche Intelligenz im Spiel ist, wo nicht, und wer dafür geradesteht. Ohne Marketing-Nebel — auch dort, wo uns das Gesetz gar nicht zwingen würde.

Kurzfassung. Unsere Texte entstehen mit KI-Unterstützung bei Recherche und Entwurf und werden anschließend redaktionell geprüft, korrigiert und freigegeben. Unsere Bilder sind keine KI-Bilder — es sind Herstellerfotos und echte Fotografien. Sollte je ein KI-Bild dazukommen, trägt es ein sichtbares Label direkt im Bild.

1. Texte

Was die KI macht

Wir setzen große Sprachmodelle ein, um Recherchematerial zu sichten, technische Zusammenhänge zu strukturieren und Textentwürfe zu erstellen. Das betrifft Ratgeber, Bestenlisten, Produktrezensionen sowie die Einleitungs- und Beratungstexte auf den Kategorieseiten. Es gilt für den gesamten Bestand, nicht nur für neue Artikel.

Was der Mensch macht

Kein Entwurf geht ungeprüft online. Vor der Veröffentlichung wird jeder Text redaktionell durchgesehen: Zahlen und technische Angaben werden gegen Herstellerangaben und Fachquellen abgeglichen, Formulierungen korrigiert, Behauptungen entfernt, die wir nicht belegen können. Wer diese Prüfung verantwortet, steht namentlich unter jedem Artikel und im Impressum: Seydhan Cakmak, Redaktionell verantwortlich (§ 18 Abs. 2 MStV).

Was wir ausdrücklich nicht tun

2. Bilder

Wir haben am 4. August 2026 jede einzelne Bilddatei auf der Seite geprüft — Dateimetadaten, Farbprofil, Seitenverhältnis und Bildinhalt. Das Ergebnis:

BildbestandUmfangHerkunftKI erzeugt?
Produktfotos572 DateienHersteller- und Händlerfotos, überwiegend aus der Amazon-ProduktdatenbankNein
Stimmungsbilder auf der Startseite5 DateienEchte Fotografien aus lizenzfreien Stockquellen (Unsplash, Pexels)Nein
Logo, Icons, Vorschaubild für soziale Netzwerke4 DateienSelbst gestaltete GrafikenNein

Auf campklar.de ist derzeit kein einziges Bild KI-generiert. Wir kennzeichnen deshalb auch keines als solches: Ein falsches KI-Label wäre genauso irreführend wie ein fehlendes.

Wie wir kennzeichnen würden

Für den Fall, dass ein KI-Bild dazukommt, ist die Kennzeichnung bereits fest eingebaut und lässt sich nicht umgehen. Sie besteht aus vier Teilen:

Technisch entscheidet eine zentrale Herkunftsliste im Quellcode über die Kennzeichnung — nicht die einzelne Einbindung. Eine automatische Prüfung im Veröffentlichungsprozess bricht ab, wenn ein als KI-erzeugt geführtes Bild ohne Kennzeichnung ausgeliefert würde.

Bildbearbeitung

Zuschnitt, Skalierung, Helligkeits- und Kontrastkorrektur oder Rauschminderung sind rein technische Bearbeitungen. Sie machen aus einem Foto keinen KI-Inhalt und werden nicht gekennzeichnet. Das entspricht der Auslegung, die auch die Europäische Kommission ihren Leitlinien zu Art. 50 KI-VO zugrunde legt.

3. Bewertungen, Rankings und Rechner

Die Reihenfolge in unseren Bestenlisten und die Punktzahlen entstehen nicht durch ein Sprachmodell, sondern aus festgelegten Kriterien: Spezifikationen, Ausstattung, Preis-Leistung und öffentlich verfügbare Nutzerbewertungen. Die Höhe einer Provision hat keinen Einfluss darauf.

Unsere Rechner sind normale Formeln in JavaScript, keine KI. Die Rechenlogik ist auf jeder Rechnerseite offengelegt, ebenso die verwendeten Richtwerte und die Grenzen des Ergebnisses.

4. Rechtlicher Rahmen

Maßgeblich ist Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Die Transparenzpflichten dieses Artikels gelten seit dem 2. August 2026 (Art. 113 KI-VO). Verstöße können nach Art. 99 Abs. 4 KI-VO mit Geldbußen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Für Texte

Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 KI-VO verpflichtet zur Offenlegung bei Texten, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren — gemeint sind Nachrichten, Politik, Gesundheit. Kaufberatung zu Campingausrüstung fällt regelmäßig nicht darunter. Und selbst wenn sie es täte, entfällt die Pflicht dort, wo der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Beides trifft hier zu.

Wir legen den KI-Einsatz trotzdem offen, an jedem Artikel. Nicht weil wir müssten, sondern weil die Frage „Hat das ein Mensch gelesen?" berechtigt ist und eine klare Antwort verdient.

Für Bilder

Art. 50 Abs. 4 UAbs. 1 KI-VO verlangt die Offenlegung bei KI-erzeugten oder manipulierten Bild-, Ton- und Videoinhalten, die realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und echt wirken könnten (Art. 3 Nr. 60 KI-VO). Die Europäische Kommission legt das in ihrem Leitlinienentwurf vom 8. Mai 2026 weit aus: Erfasst sind auch fotorealistische Bilder frei erfundener Motive, solange sie aussehen wie etwas, das es geben könnte. Ausgenommen ist nur offensichtlich Fantastisches.

Wichtig: Die Ausnahme für redaktionelle Kontrolle gilt nur für Texte. Bei Bildern hilft sie nicht — ein KI-Bild bleibt kennzeichnungspflichtig, auch wenn ein Mensch es ausgewählt und geprüft hat. Deshalb ist unsere Bildkennzeichnung so gebaut, dass sie nicht am Redaktionsprozess hängt, sondern an der Datei.

Unsere Rolle

Wir sind Betreiber im Sinne der KI-Verordnung, nicht Anbieter: Wir nutzen KI-Systeme, wir entwickeln sie nicht. Die Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung nach Art. 50 Abs. 2 KI-VO trifft die Anbieter dieser Systeme. Wir geben die Markierung, soweit vorhanden, weiter und entfernen sie nicht.

5. Fehler gefunden?

Wenn dir auf campklar.de ein Inhalt auffällt, der falsch gekennzeichnet ist — ein KI-Bild ohne Label oder ein echtes Foto mit Label —, schreib uns. Wir korrigieren das und nennen an dieser Stelle, was geändert wurde: kontakt@campklar.de

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Stand: 4. August 2026 · Letzte Bildprüfung: 4. August 2026